Hauptbereich
Schulordnung
Unten aufgeführt finden Sie alle Informationen zu unserer Schulordnung.
Aufgabe
Die Musikschule macht es sich zur Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium. Die schulischen Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) dienen als Aufbau der Musikschule Neuffen e.V..
Aufbau
Grundstufe:
Klassenunterricht im Elementarbereich, Gruppenunterricht im Anschluß an den Elementarunterricht.
Unter-, Mittel- und Oberstufe:
Instrumentalunterricht der angebotenen Fachbereiche, Ergänzungsfächer und Spielkreise.
Schuljahr
Das Musikschuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. In den Ferien, die mit den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen in Neuffen übereinstimmen, und an allen schulfreien Tagen, findet kein Unterricht statt.
An- und Abmeldung
An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch Bestätigung der Musikschule Neuffen e.V. rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Anmeldungen zum Gruppenunterricht sind rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres zu stellen. Anmeldungen zum Einzelunterricht sind jederzeit möglich. Abmeldungen vom Gruppenunterricht sind nur zum Ende des Musikschuljahres möglich.
Beim Einzelunterricht kann ab dem Schuljahr 2005 / 06 eine Kündigung zum 31.03. und 30.09. des Musikschuljahres erfolgen. In Ausnahmefällen kann auf Anraten des Lehrers und der Schulleitung eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Unterricht
Die Zuweisung der Schüler an die Lehrer erfolgt durch die Musikschulleitung.
Die Dauer der wöchentlichen Unterrichtszeit ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Schüler sollten regelmäßig am Unterricht und an den Veranstaltungen der Musikschule Neuffen e.V. teilnehmen.
Unterrichtsversäumnisse und Unterrichtsausfall
Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die verlorene Stunde. Fällt der Unterricht aus Gründen, welche die Musikschule Neuffen e.V. zu vertreten hat, aus, so werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt oder finanziell ersetzt. In begründeten Fällen (wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus schulischen Gründen) können bis zu drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr ausfallen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Fällt bei mehrwöchiger Krankheit einer Lehrkraft der Unterricht aus, so wird nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt.
Instrumente
Grundsätzlich muss der Schüler das für den Unterricht erforderliche Instrument besitzen. Die Musikschule Neuffen e.V. stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Leihinstrumente gegen Gebühr zur Verfügung. Sind auf dem momentan lernenden Instrument keine Begabung oder Fortschritte zu erkennen, kann dem Schüler durch die Lehrkraft ein Wechsel ermöglicht werden.
Versicherung
Diese Schulordnung tritt am 01.10.2005 in Kraft. Unsere Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Musikschule Neuffen e.V. und deren Lehrer anderen Personen zugefügt werden.
Gebührenordnung
Unten aufgeführt finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gebühren.
Informationen zu den Gebühren
Unsere monatlichen Unterrichtsgebühren sind in einer Gebührenordnung festgelegt. Sozialermäßigungen sind möglich.
Aufnahmegebühr | einmalig | 20,00 Euro |
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Musikzwerge |
| 22,00 Euro |
Musikalische Früherziehung |
| 22,00 Euro |
Gruppenunterricht bei allen Instrumenten (soweit möglich) | ||
2 Kinder | 30 Minuten | 30,00 Euro |
2 Kinder | 45 Minuten | 40,00 Euro |
|
|
|
3 Kinder | 45 Minuten | 30,00 Euro |
Einzelunterricht bei allen Instrumenten | ||
30 Minuten | 50,00 Euro | |
45 Minuten | 75,00 Euro | |
60 Minuten | 100,00 Euro | |
Ergänzungsfächer (Spielkreis, Ensemble) | 10,00 Euro | |
Leihinstrument | ab 15,00Euro |
- Die monatliche Unterrichtsgebühr für Erwachsene beträgt im Einzelunterricht 60,00 Euro, 90,00 Euro, 120,00 Euro, bei 30 Min., 45 Min. und 60 Min. Unterrichtszeit.
- Die Unterrichtsgebühr wird monatlich im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Bei Geschwistern und bei Erlernen eines 2. Instrumentes ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr um 10 Prozent.
- Besonders begabten Schülern kann in Härtefällen eine Ermäßigung gewährt werden.
- Die Unterrichtsgebühr ist für alle 12 Monate des Jahres – also auch für die Ferienzeit und die gesetzlichen Feiertage – zu entrichten.
- Ein Erlass der Unterrichtsgebühr bei versäumtem Unterricht ist grundsätzlich nicht möglich.
Anmeldeformular & Unterricht
Das Anmeldeformular (PDF-Datei) kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. Den Musikunterricht erteilen qualifizierte Lehrkräfte, die als Honorarlehrer für die Musikschule tätig sind. Der Unterricht findet in der Paulusstraße 2 in 72639 Neuffen statt.