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Schul- & Gebührenordnung: Stadt Neuffen

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Schul- & Gebührenordnung

Hauptbereich

Schulordnung

Unten aufgeführt finden Sie alle Informationen zu unserer Schulordnung.

Aufgabe

Die Musikschule macht es sich zur Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium. Die schulischen Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) dienen als Aufbau der Musikschule Neuffen e.V..

Aufbau

Grundstufe:
Klassenunterricht im Elementarbereich, Gruppenunterricht im Anschluß an den Elementarunterricht.

Unter-, Mittel- und Oberstufe:
Instrumentalunterricht der angebotenen Fachbereiche, Ergänzungsfächer und Spielkreise.

Schuljahr

Das Musikschuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. In den Ferien, die mit den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen in Neuffen übereinstimmen, und an allen schulfreien Tagen, findet kein Unterricht statt.

An- und Abmeldung

An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch Bestätigung der Musikschule Neuffen e.V. rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Anmeldungen zum Gruppenunterricht sind rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres zu stellen. Anmeldungen zum Einzelunterricht sind jederzeit möglich. Abmeldungen vom Gruppenunterricht sind nur zum Ende des Musikschuljahres möglich.

Beim Einzelunterricht kann ab dem Schuljahr 2005 / 06 eine Kündigung zum 31.03. und 30.09. des Musikschuljahres erfolgen. In Ausnahmefällen kann auf Anraten des Lehrers und der Schulleitung eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Unterricht

Die Zuweisung der Schüler an die Lehrer erfolgt durch die Musikschulleitung.
Die Dauer der wöchentlichen Unterrichtszeit ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Schüler sollten regelmäßig am Unterricht und an den Veranstaltungen der Musikschule Neuffen e.V. teilnehmen.

Unterrichtsversäumnisse und Unterrichtsausfall

Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die verlorene Stunde. Fällt der Unterricht aus Gründen, welche die Musikschule Neuffen e.V. zu vertreten hat, aus, so werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt oder finanziell ersetzt. In begründeten Fällen (wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus schulischen Gründen) können bis zu drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr ausfallen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Fällt bei mehrwöchiger Krankheit einer Lehrkraft der Unterricht aus, so wird nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt.

Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler das für den Unterricht erforderliche Instrument besitzen. Die Musikschule Neuffen e.V. stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Leihinstrumente gegen Gebühr zur Verfügung. Sind auf dem momentan lernenden Instrument keine Begabung oder Fortschritte zu erkennen, kann dem Schüler  durch die Lehrkraft ein Wechsel ermöglicht werden.

Versicherung

Diese Schulordnung tritt am 01.10.2005 in Kraft. Unsere Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Musikschule Neuffen e.V. und deren Lehrer anderen Personen zugefügt werden.

Gebührenordnung

Unten aufgeführt finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gebühren.

Informationen zu den Gebühren

Unsere monatlichen Unterrichtsgebühren sind in einer Gebührenordnung festgelegt. Sozialermäßigungen sind möglich.

Gebührenordnung

Aufnahmegebühr

einmalig

20,00 Euro

Musikzwerge

 

22,00 Euro

Musikalische Früherziehung

 

22,00 Euro

Gruppenunterricht bei allen Instrumenten (soweit möglich)

2 Kinder

30 Minuten

30,00 Euro

2 Kinder

45 Minuten

40,00 Euro

 

 

 

3 Kinder

45 Minuten

30,00 Euro

Einzelunterricht bei allen Instrumenten

 

30 Minuten

50,00 Euro

 

45 Minuten

75,00 Euro

 

60 Minuten

100,00 Euro

Ergänzungsfächer (Spielkreis, Ensemble)

 

10,00 Euro

Leihinstrument

 

 ab 15,00Euro

  • Die monatliche Unterrichtsgebühr für Erwachsene beträgt im Einzelunterricht 60,00 Euro, 90,00 Euro, 120,00 Euro, bei 30 Min., 45 Min. und 60 Min. Unterrichtszeit.
  • Die Unterrichtsgebühr wird monatlich im Lastschriftverfahren eingezogen.
  • Bei Geschwistern und bei Erlernen eines 2. Instrumentes ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr um 10 Prozent.
  • Besonders begabten Schülern kann in Härtefällen eine Ermäßigung gewährt werden.
  • Die Unterrichtsgebühr ist für alle 12 Monate des Jahres – also auch für die Ferienzeit und die gesetzlichen Feiertage – zu entrichten.
  • Ein Erlass der Unterrichtsgebühr bei versäumtem Unterricht ist grundsätzlich nicht möglich.

Anmeldeformular & Unterricht

Das Anmeldeformular (PDF-Datei) kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. Den Musikunterricht erteilen qualifizierte Lehrkräfte, die als Honorarlehrer für die Musikschule tätig sind.  Der Unterricht findet in verschiedenen Räumlichkeiten in 72639 Neuffen statt.